Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verfasser Inhaber Fabio Testorelli gültig seit 01.07.2017
1. Bearbeitung und Montage von Brillengläser in die vom Kunden bestimmte Brillenfassung:
a) Die Firma Atelier Testorelli arbeitet ausschliesslich mit Fachbetrieben in der Augenoptik
zusammen.
b) Die Gläser und die Fassung werden vor dem Verarbeiten durch den Auftraggeber auf Oberflächen-
fehler und Kratzer überprüft.
c) Die Überprüfung der Brillengläser auf Richtigkeit der Rezeptwerte und des Glasdurchmessers
erfolgt durch den Auftraggeber.
d) Für Schäden an Fassungen und Brillengläser, welche auf Materialfehler zurückzuführen sind,
übernehme ich keine Haftung.
e) Farbfehler, Lötfehler und Beschichtungsfehler werde ich vor der Verarbeitung mit Ihnen abklären.
f) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Bearbeitung des Auftrages benötigten speziellen
Materialien, direkt mit dem Auftrag an das Atelier Testorelli einzusenden.
g) Die Bearbeitung von Bohrbrillen und Metalnylorfassungen, ist nur unter Einhaltung der
erforderlichen
Spezifikationen wie Glasmindestdicke (1.8mm) und des hierfür geeigneten Glasmaterials
(Organisch
1.6/1.67/1.74 Index) möglich. Das Verarbeiten von CR39 (1.5 Index) in die oben
genannte
Verglasungsart können von mir abgelehnt werden.
h) Das Rillieren und Bohren von mineralischen Gläsern führe ich nicht aus.
i) Für das Bearbeiten von älteren und spröden Fassungen, wird das Atelier Testorelli keine
Haftung
übernehmen. Des weiteren können Aufträge bei hohem Bruchrisiko abgelehnt werden. Diese
Ent-
scheidung liegt im Ermessen des Leistungserbringers.
2. Allgemein:
a) Die Firma Atelier Testorelli verpflichtet sich, die von Ihnen geforderte Leistung nach bestem Wissen
und Gewissen zu erbringen.
b) Meine Kernkompetenz ist das Verglasen von Brillenfassungen mit folgenden Eigenschaften:
- Metallfassungen
- Kunststofffassungen
- Büffelhornfassungen
- Holzfassungen
- Nylorfassungen
- Bohrbrillen
3. Zahlungsmodalität und Preiskultur:
a) Tagesaufträge werden innerhalb eines Kalendermonats gesammelt und als Monatsabrechnung
in Forderung gestellt.
b) Die Frist zur Begleichung einer Monatsabrechnung beträgt ab Rechnungsdatum 30 Tage ohne
Abzug.
c) Bei nicht Einhalten von Zahlungsfristen behalte ich mir vor, ab der 1. Mahnung
ein
Säumniszuschlag zu berechnen. Dieser Mehraufwand orientiert sich an den
gesetzlichen
Rahmenbedingungen.
d) Bei nicht einhalten von Zahlungen kann ich meine Dienstleistung einstellen.
e) Das Begleichen von Rechnungen erfolgt auf das Geschäftskonto bei der Raiffeisenbank
CH65 8147 7000 0057 1409 2
f) Gutschriften werden grundsätzlich mit der Monatsabrechnung verbucht.