Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

                                                                                                             Verfasser Inhaber Fabio Testorelli gültig seit 01.07.2017




1.   Bearbeitung und Montage von Brillengläser in die vom Kunden bestimmte Brillenfassung:

      a)  Die Firma Atelier Testorelli arbeitet ausschliesslich mit Fachbetrieben in der Augenoptik
            zusammen.
       b)  Die Gläser und die Fassung werden vor dem Verarbeiten durch den Auftraggeber auf Oberflächen-
            fehler und Kratzer überprüft.
       c)  Die Überprüfung der Brillengläser auf Richtigkeit der Rezeptwerte und des Glasdurchmessers
            erfolgt durch den Auftraggeber.
       d)  Für Schäden an Fassungen und Brillengläser, welche auf Materialfehler zurückzuführen sind,
            übernehme ich keine Haftung.
       e)  Farbfehler, Lötfehler und Beschichtungsfehler werde ich vor der Verarbeitung mit Ihnen abklären.
       f)   Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Bearbeitung des Auftrages benötigten speziellen
             Materialien, direkt mit dem Auftrag an das Atelier Testorelli einzusenden.
       g)  Die Bearbeitung von Bohrbrillen und Metalnylorfassungen, ist nur unter Einhaltung der erforderlichen      
            Spezifikationen wie Glasmindestdicke (1.8mm) und des hierfür geeigneten Glasmaterials (Organisch    
            1.6/1.67/1.74 Index) möglich. Das Verarbeiten von CR39 (1.5 Index) in die oben genannte
            Verglasungsart können von mir abgelehnt werden.
       h)  Das Rillieren und Bohren von mineralischen Gläsern führe ich nicht aus.
       i)   Für das Bearbeiten von älteren und spröden Fassungen, wird das Atelier Testorelli keine Haftung   
            übernehmen. Des weiteren können Aufträge bei hohem Bruchrisiko abgelehnt werden. Diese Ent-
            scheidung liegt im Ermessen des Leistungserbringers.
  

  


2.   Allgemein:

      a)  Die Firma Atelier Testorelli verpflichtet sich, die von Ihnen geforderte Leistung nach bestem Wissen
             und Gewissen zu erbringen.
       b)  Meine Kernkompetenz ist das Verglasen von Brillenfassungen mit folgenden Eigenschaften:
            - Metallfassungen
          - Kunststofffassungen
            - Büffelhornfassungen
            - Holzfassungen
            - Nylorfassungen
            - Bohrbrillen
 



3.    Zahlungsmodalität und Preiskultur:

       a)  Tagesaufträge werden innerhalb eines Kalendermonats gesammelt und als Monatsabrechnung
              in Forderung gestellt.
        b)   Die Frist zur Begleichung einer Monatsabrechnung beträgt ab Rechnungsdatum 30 Tage ohne 
              Abzug.
        c)   Bei nicht Einhalten von Zahlungsfristen behalte ich mir vor, ab der 1. Mahnung ein      
              Säumniszuschlag zu berechnen. Dieser Mehraufwand orientiert sich an den gesetzlichen 
              Rahmenbedingungen.
        d)  Bei nicht einhalten von Zahlungen kann ich meine Dienstleistung einstellen.
        e)  Das Begleichen von Rechnungen erfolgt auf das Geschäftskonto bei der Raiffeisenbank
             CH65 8147 7000 0057 1409 2
        f)   Gutschriften werden grundsätzlich mit der Monatsabrechnung verbucht.